Rechtsberatung und Unterstützung

Fühlen Sie sich diskriminiert?

– Und meinen Sie, dass es sich dabei um eine ungerechtfertigte Benachteiligung nach dem AGG handeln könnte?

Dann bietet Ihnen der advsh eine kostenlose Rechtsberatung an.

Und so versuchen wir Ihnen zu helfen:

Sie erhalten zunächst Gelegenheit, Ihr Anliegen in einem eingehenden Gespräch darzustellen. Wir stellen fest, ob eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegt und sprechen dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise durch. Möglich ist beispielsweise, dass wir die Gegenseite schriftlich kontaktieren und auf die Diskriminierung hinweisen.

Sollte keine einvernehmliche Beseitigung der Diskriminierung möglich sein, so würde Sie der advsh dahingehend beraten, ob eine gerichtliche Klage sinnvoll wäre. Dabei könnte unser Verband vor Gericht als Beistand für Sie auftreten, soweit eine anwaltliche Vertretung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.