Wie hilft der Antidiskriminierungsverband?

Vorab: Sämtliche Hilfeleistungen des Antidiskriminierungsverbands Schleswig-Holstein (advsh) e. V. sind kostenfrei.

Wenn Sie sich wegen einer Diskriminierung (Benachteiligung) an uns wenden, erhalten Sie zunächst Gelegenheit, Ihr Anliegen in einem eingehenden Gespräch darzustellen. Wir stellen fest, ob eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegt und sprechen dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise durch. Möglich ist beispielsweise, dass wir die Gegenseite schriftlich kontaktieren und auf die Diskriminierung hinweisen.

Sollten keine einvernehmliche Beseitigung der Diskriminierung möglich sein, so würde der advsh Sie dahingehend beraten, ob eine gerichtliche Klage sinnvoll und erfolgsversprechend wäre. Gegebenenfalls könnte unser Verband in einem solchen gerichtlichen Verfahren als Beistand auftreten, soweit eine anwaltliche Vertretung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Allerdings: Sollten Sie den Prozess verlieren, hätten Sie in jedem Fall die Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite zu tragen. Nur der gerichtliche Beistand durch den advsh wäre kostenfrei.