Aktuell

03/2012

Diskriminierungsopfer wehren sich zu selten

Arbeitgeber befürchteten eine Klagewelle, als im August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft trat. Diese Befürchtung ging ins Leere. Dass es dennoch einen Bedarf an Beratung rund um das Thema Diskriminierung gibt, zeigt die Arbeit des Antidiskriminierungsverbandes Schleswig-Holstein e.V. (advsh).

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02/2012

Diskriminierung geht uns alle an! Fachtagung am 7. März 2012

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist im August 2006 in Kraft getreten. Es ist ein Bundesgesetz das Benachteiligung aus Gründen rassistischer oder ethnischer Zuschreibungen, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters oder sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll.

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02/2012

Umfragen des advsh

Der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e.V. wird in diesem Jahr einen Report zur Bestandsaufnahme der Diskriminierungserfahrungen und der Antidiskriminierungsarbeit in unserem Bundesland herausgeben. Dem horizontalen Ansatz verpflichtet, wollen wir sämtliche Diskriminierungsmerkmale erfassen und wenden uns daher an verschiedenste Beratungsstellen.

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„AGG, was es ist und wo es hilft."

Ein Projekt zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Beraterinnen und Beratern in Schleswig-Holstein

Verlängerung der Umfragen zu Diskriminierung und zur Antidiskriminierungsarbeit

Am 01.09.2011 startete das Projekt „AGG, was es ist und wo es hilft“, gefördert von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Laufzeit des Projektes beträgt 2 Jahre.

Das Projekt besteht aus mehreren Bausteinen:

Erstellung eines Reports zur Bestandsaufnahme der Diskriminierungserfahrungen und der Antidiskriminierungsarbeit in Schleswig-Holstein. Mit den Ergebnissen möchte der advsh für das Thema sensibilisieren sowie eine Grundlage schaffen für die weitere öffentliche und politische Diskussion. Der Report soll der Öffentlichkeit auf einer Fachtagung des advsh vorgestellt werden. Den Termin der Tagung werden wir auf unserer Homepage bekannt geben

Zur Erstellung des Reports führen wir noch bis zum 20. Juni 2012 Umfragen durch, bei denen wir alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner um Mithilfe bitten.

Die Umfrage zu Diskriminierung in Schleswig-Holstein enthält Fragen zur Wahrnehmung von Diskriminierung sowie zu persönlichen Diskriminierungserfahrungen.

Falls Sie außerdem in der Antidiskriminierungsarbeit tätig sind, bitten wir Sie, auch an der zweiten Umfrage teilzunehmen, die sich speziell mit diesem Thema beschäftigt.

 Zu den Online-Umfragen gelangen Sie hier:

Erläuterung zu den Online-Umfragen:

Bei einigen Fragen werden Sie gebeten, die Zahlen 1 bis 3 zu vergeben. Bitte beachten Sie, dass jede Zahl nur einmal vergeben werden kann. In den übrigen Feldern muss die Ziffer 0 eingetragen sein, um mit der Umfrage fortfahren zu können.

PDF-Versionen zum Ausdrucken:

Falls Sie die Umfragen nicht online ausfüllen möchten, können Sie diese hier als PDF-Versionen herunterladen und dann per Post an den advsh schicken:

Die PDF-Versionen der Umfragen lassen sich wie gewöhnliche Formulare am Computer ausfüllen. Bitte beachten Sie aber, dass das Speichern der Antworten zumeist nicht möglich ist. Drucken Sie die ausgefüllten Fragebögen daher bitte aus und schicken Sie diese bis zum 20. Juni 2012 an den advsh, Zum Brook 4, 24143 Kiel.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter projekt@advsh.de8.

Aufruf

Einen Aufruf zur Teilnahme an den Umfragen, den Sie in Ihrer Beratungsstelle aushängen können, finden Sie hier als PDF-Dokument:

Der advsh stellt sich vor.

Der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e.V. ist im Juli 2010 als gemeinnütziger Verein beim Amtsgericht Kiel in das Vereinsregister eingetragen worden.

Ordentliche Mitglieder des advsh sind satzungsgemäß ausschließlich juristische Personen. Dem Verband gehören zur Zeit an:

Der advsh will Diskriminierungsopfer landesweit beraten und ihnen helfen. Zu diesem Personenkreis gehören gemäß der Vereinssatzung alle Menschen, die aus Gründen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt werden.

Damit versteht sich der advsh als ein Antidiskriminierungsverband im Sinne von § 23 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)20. Diese Vorschrift sieht die Gründung von solchen Verbänden zum Zwecke der Durchsetzung der Ziele des AGG ausdrücklich vor.

Den genauen Gesetzestext des AGG können Sie unter „AGG-Gesetzestext21“ abrufen.